Anmeldung & Ausleihe – FAQs
Wie werde ich Mitglied? Wie lange kann ich Medien ausleihen oder was passiert, wenn ich meine Bibliothekskarte verliere?
Antworten finden Sie hier oder direkt in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Willkommen sind bei uns im Haus natürlich auch Besucherinnen und Besucher ohne Bibliothekskarte.
Anmelden können Sie sich an der Service-Theke der Stadtbibliothek.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung mit, da wir einen Nachweis über Ihre aktuelle Adresse benötigen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen für die Anmeldung entweder einen gültigen Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung und das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten. Die Lesekarte kann auch von einem Elternteil beantragt werden.
Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie die Benutzungs– und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Füssen an. Hier kommen Sie zum Anmeldeformular.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Schulen oder Kindergärten, kann eine Institutionskarte ausgestellt werden. Mit dieser Karte kann zu besonderen Ausleihkonditionen für den dienstlichen Bedarf ausgeliehen werden.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises (Schüler- oder Studentenausweis) ist die Ausleihe kostenlos.
Normaltarif:
- Erwachsene: 25 € (12 Monate)
- Familien: 37 € (12 Monate)
- Personen, die in Schulen, Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sind und die Bibliothek zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags nutzen: kostenlos €
Gäste:
- mit gültiger Gästekarte: kostenlos
- Ohne Gästekarte: 6,50 € für die Dauer des Aufenthalts
Gebühren können Sie an der Service-Theke bar oder mit EC-Karte bezahlen. Eine Überweisung ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Bibliothekskonto nicht abläuft, erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Mandat (dieses gilt jedoch nur für die Jahresgebühren). Selbstverständlich können Sie das Mandat jederzeit widerrufen.
Die Lesekarte ist nach Zahlung des Entgelts für 12 Monate gültig. Danach muss die Gültigkeit jährlich durch Bezahlen der Jahresgebühr verlängert werden.
Sie möchten eine kontinuierliche Nutzung der Stadtbibliothek sicherstellen? Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Mandat erteilen.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Wir sperren Ihre Lesekarte, damit niemand anderes sie nutzen kann. Gegen ein Entgelt von 1,50 € stellen wir eine Ersatzkarte aus.
Sie erreichen uns auch telefonisch unter 08362/903 144 während unserer Öffnungszeiten oder per E-Mail unter bibliothek@stadt-fuessen.de
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausleihfristen:
4 Wochen für Bücher, Hörbücher, CDs, DVDs, Tonies, Brettspiele
2 Wochen für Zeitschriften
max. 21 Tage für e-Medien über Onleihe Schwaben
Nein – einige Medien können nicht ausgeliehen werden:
- die aktuellste Ausgabe der Zeitschriften
- Tageszeitungen
- Bücher aus dem Präsenzbestand der Studienbibliothek zur Kulturgeschichte der Region
In unserem Medienkatalog können Sie entliehene Medien gerne vormerken. Dafür müssen Sie sich in Ihrem Lesekonto mit Ihren Zugangsdaten (Lesenummer und Passwort) anmelden. Oder sprechen Sie die Mitarbeiterinnen an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wenn Sie in Ihrem Lesekonto den Benachrichtigungsdienst aktiviert haben, werden Sie von uns per E-Mail informiert, sobald die Vorbestellung für Sie bereit liegt.
Eingetroffene Medien müssen innerhalb von 10 Tagen abgeholt werden.
Ja – die Verlängerung der Leihfrist ist zweimal möglich, es sei denn die Gültigkeit der Lesekarte ist abgelaufen, es sind Gebühren offen oder ein Medium ist von einer anderen Person reserviert.
Verlängern können Sie online über Ihr Lesekonto, telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter 08362/903 144, per eMail an bibliothek@stadt-fuessen.de, über unser Kontaktformular oder persönlich in der Bibliothek.
Sie können Ihre entliehenen Medien auch über unsere Rückgabebox im Treppenhaus der Stadtbibliothek zurückgeben. Die Rückgabebox steht außerhalb unserer Öffnungszeiten täglich von 7.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Rückgabebox ausnahmsweise nicht bereitgestellt werden können, finden Sie einen Hinweis auf unserer Homepage.
Bei jeder Ausleihe können Sie sich eine Quittung mit dem Rückgabedatum ausdrucken lassen. Haben Sie den Abgabetermin überschritten, entstehen – auch unabhängig von einer schriftlichen Mahnung – Säumnisgebühren.
Diese betragen 0,50 € je Medium und angefangener Woche. Nach 2 Wochen erhalten Sie die erste Mahnung (2,50 € Mahngebühr), nach weiteren 2 Wochen die zweite Mahnung (5,00 € Mahngebühr). Die Entgelte können Sie auch unserer Gebührenordnung entnehmen.
Nutzen Sie gerne unseren unverbindlichen Erinnerungsservice per E-Mail– dieser muss in Ihrem Leserkonto ausgewählt sein:
Automatisiert erinnern wir Sie zwei Tage vor Ablauf der jeweiligen Leihfrist an den Rückgabetermin. Wenn Sie die Medien noch nicht abgeben möchten, können Sie sie gerne verlängern.
Übrigens: Mit unserer B24 Bibliotheks-App behalten Sie immer den Überblick über Ihr Lesekonto.
In diesem Fall muss es durch ein neues Exemplar ersetzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiterinnen.
Wir besorgen Ihnen Bücher und Zeitschriftenaufsätze aus anderen Bibliotheken gegen Gebühr. Weitere Informationen finden Sie hier